Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Der Tätigkeitsumfang einer Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich an gesetzlichen Einsatzzeiten und dem tatsächlichen Bedarf im Unternehmen . Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für alle Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr vielfältig und der zeitliche Umfang unternehmens- und branchenspezifisch.
Ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze Sie mit der Beratung in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, zu neuen gesetzlichen Anforderungen, dem Einsatz und der Auswahl von Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen.
Darüber hinaus führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßige Betriebsbegehungen durch und hilft Ihnen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen.